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LG Bochum, 21.04.2020 - 17 O 29/20 |
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Verfahrensgang
- LG Bochum, 21.04.2020 - 17 O 29/20
- LG Bochum, 10.01.2023 - 17 O 39/22
- OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 68/23
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bochum, 10.01.2023 - 17 O 39/22 Der Kläger wendet sich mit der vorliegenden Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung aus einer von der Beklagten gegen ihn erwirkten einstweiligen Verfügung der Kammer vom 21.04.2020 (Az. 17 O 29/20).
Wegen der Einzelheiten und der konkreten Ausgestaltung des Angebots wird auf die Wiedergabe in der Anl. K4 sowie im Antrag des Verfahrens 17 O 29/20 Bezug genommen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach-und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie den Inhalt der Akte 17 O 29/20 - Landgericht Bochum - ergänzend Bezug genommen.
- OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 68/23
Herstellergarantie, vorvertragliche Informationspflicht, …
Die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Beschlussverfügung des Landgerichts Bochum vom 21.04.2020 - 17 O 29/20 - wird für unzulässig erklärt.Ausweislich der insoweit zur Akte gereichten Screenshots (vgl. Bl. 4 ff. d. elektronischen Beiakte Landgericht Bochum - 17 O 29/20) wird die Garantie überhaupt erst an zwölfter und letzter Stelle einer Auflistung der technischen Produktmerkmale wie Abmessungen, Gewicht, Leuchtstärke usw. erwähnt.